BüroConcept KG

Lösungshinweise: Personalbeschaffung & -auswahl

Lernsituation 8.2

Für Lehrkräfte

Modul 1: Personalbedarfsermittlung & Beschaffungswege

Zu Aufgabe 1: Arten von Personalbedarf

Zu Aufgabe 2: Instrumente der Personalbeschaffung

Interne Beschaffung (ohne Personalbewegung) Externe Beschaffung (neues Personal)
  • Mehrarbeit/Überstunden
  • Urlaubsverschiebung
  • Qualifizierung vorhandener Mitarbeiter
  • Digital: Online-Jobbörsen (StepStone, Indeed)
  • Digital: Social-Media-Recruiting (Instagram, Facebook)
  • Digital: Active Sourcing (Direktansprache über Xing/LinkedIn)
  • Digital: Eigene Karriereseite (E-Recruiting)
  • Klassisch: Agentur für Arbeit, Zeitarbeit (ANÜ)

Hinweis: Wenn mit Personalbewegung intern rekrutiert wird, gehören Stellenausschreibungen im Intranet/Schwarzes Brett oder Versetzungen dazu.

Zu Aufgabe 3: Vor- und Nachteile intern vs. extern

Vorteile Nachteile
Intern Geringere Beschaffungskosten; Mitarbeiter kennt Betrieb (schnelles Onboarding); Motivationssteigerung durch Aufstiegschancen. "Betriebsblindheit"; Neid unter Kollegen; Lücke entsteht an der bisherigen Stelle des Mitarbeiters.
Extern Frischer Wind und neues Know-how (z.B. IT-Skills); größere Auswahl an Bewerbern. Hohe Rekrutierungskosten; Risiko der Fehlbesetzung; längere Einarbeitungszeit; Demotivation interner Mitarbeiter.

Modul 2: Die moderne Stellenausschreibung (E-Recruiting)

Zu Aufgabe 1: Rechtliche Vorgaben (AGG)

Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Stellenanzeigen niemanden aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligen. Zwingend zu beachten:

Zu Aufgabe 2: Entwurf der Stellenanzeige (Beispiellösung)

Individuelle Schülerlösungen können abweichen. Kernkriterien:

Zu Aufgabe 3: Zusatzaufgabe Online-Bewerbungsformular

Um die Abbruchquote gering zu halten ("Candidate Experience") und unnötigen Aufwand zu vermeiden, sollten heute nur absolut notwendige Dokumente Pflicht sein:

Modul 3: Bewerberauswahl (Nutzwertanalyse)

Zu Aufgabe 1: Nutzwertanalyse (Musterlösung)

Punktevergabe von 0-10. Die Gewichtung ist vorgegeben (Summe = 10). Die Punktevergabe der Schüler kann leicht abweichen, die Tendenz zu Bender sollte jedoch klar erkennbar sein.

Kriterium Gewicht (G) Pkt. Bender (P) Wert (PxG) Pkt. Taff (P) Wert (PxG) Pkt. Klarmann (P) Wert (PxG)
Berufsausbildung / Noten 2 918 714 816
Berufserfahrung im HR 3 618 515 1030
Digitale HR-Skills / IT 3 1030 412 515
Passung zur Unternehmenskultur 2 918 612 510
GESAMTWERT 10 84 53 71

Zu Aufgabe 2: Begründete Empfehlung

Empfehlung: Noah Bender.
Begründung: Obwohl Herr Klarmann mit Abstand die meiste Erfahrung im klassischen HR und Arbeitsrecht mitbringt, zielt das Anforderungsprofil ("Junior", "digitale Office-Tools", "Personio") exakt auf die Stärken von Herrn Bender ab. Bender erreicht in der Nutzwertanalyse die höchste Punktzahl (84 Punkte), da das Kriterium IT/Digitales hoch gewichtet ist (Faktor 3) und er hier als Einziger die volle Punktzahl abräumt. Auch seine kulturelle Passung (agiles Projektmanagement) passt perfekt zur Neuausrichtung der BüroConcept KG.

Modul 4: Arbeitsrecht & Vertragserstellung

Zu Aufgabe 1: Nachweisgesetz (NachwG ab 01.08.2022)

Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie hat das Nachweisgesetz stark verschärft. Wesentliche Vertragsbedingungen müssen nun z.T. schon am ersten Arbeitstag zwingend schriftlich (Niederschrift, nicht elektronisch!) ausgehändigt werden. Zu nennen sind (Auswahl von 5 erforderlich):

Zu Aufgabe 2: Sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfrG)

Ein Arbeitsvertrag darf ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes (wie z.B. Elternzeitvertretung) für maximal 2 Jahre (24 Monate) kalendermäßig befristet werden.
Innerhalb dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist eine höchstens dreimalige Verlängerung (auf insgesamt max. 4 Verträge) zulässig.
Zusatzbedingung: Dies gilt nur, wenn zuvor mit diesem Arbeitnehmer noch nie ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat ("Zuvor-Beschäftigungsverbot").

Zu Aufgabe 3: Günstigkeitsprinzip

Das Günstigkeitsprinzip (als Ausnahme vom Rangprinzip im Arbeitsrecht) besagt: Wenn rangniedere Regelungen (wie der individuelle Arbeitsvertrag) für den Arbeitnehmer günstiger/vorteilhafter sind als ranghöhere Regelungen (wie ein Tarifvertrag oder das Gesetz), so kommen die rangniederen Regelungen zur Anwendung.

Beispiel-Auflösung: Da der Tarifvertrag hier 30 Tage Urlaub vorsieht, der Arbeitsvertrag aber nur 28 Tage, ist der Tarifvertrag (die ranghöhere Norm) für den Arbeitnehmer günstiger. Es gelten somit zwingend die 30 Tage. Eine Vereinbarung unterhalb des Tarifvertrages ist in diesem Fall unzulässig und unwirksam.